In der DRG-Systematik (Diagnosis Related Groups), die zur Abrechnung medizinischer Leistungen in deutschen Krankenhäusern verwendet wird, gibt es eine Vielzahl von Posten, die in verschiedene Kategorien und Untergruppen aufgeteilt sind. Diese Posten umfassen nicht nur Ärzteleistungen, sondern auch andere Ressourcen und Kostenstellen, die zur Diagnose und Behandlung eines Patienten notwendig sind. Die wichtigsten Bestandteile der DRG sind:
Hauptdiagnose und Nebendiagnosen – die Hauptursache des Krankenhausaufenthaltes sowie weitere relevante Diagnosen.
Prozeduren – chirurgische Eingriffe und andere therapeutische Maßnahmen durchgeführt wurden.
Pflegeaufwand – Zeit und Ressourcen für die pflegerische Betreuung des Patienten.
Verweildauer – die Anzahl der Tage, die ein Patient im Krankenhaus verbringt.
Kostenstellen wie Medikamente, Materialien, Diagnostik (z. B. Labortests, bildgebende Verfahren) und Therapien (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie).
Die DRG-Systematik unterteilt Behandlungsfälle in rund 1.300 DRG-Klassen (Stand 2023), die als Basis für die Vergütung genutzt werden.
Innerhalb dieser DRGs gibt es zahlreiche Unterkategorien, die für die Abrechnung von Einzelleistungen genutzt werden.
Zusätzlich gibt es die sogenannten EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) und GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die zur detaillierten Abrechnung einzelner ärztlicher Leistungen herangezogen werden und jeweils hunderte bis tausende einzelne Leistungspositionen umfassen.
Für fundierte Informationen zur DRG-Abrechnung gibt es mehrere verlässliche Quellen:
- Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) GmbH
Das InEK ist die zentrale Stelle für die Entwicklung und Pflege des DRG-Systems in Deutschland. Auf der Webseite des InEK finden Sie umfassende Informationen, Berichte und die aktuellen Fallpauschalen-Kataloge (DRG-Kataloge).
Website: https://www.g-drg.de
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das BMG stellt regelmäßig aktuelle Informationen zu Gesundheitspolitik und Abrechnungssystemen im Krankenhaus bereit. Hier finden sich auch Verordnungen und rechtliche Grundlagen zur DRG-Abrechnung.
Website: Bundesgesundheitsministerium
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Die DKG bietet ebenfalls Fachinformationen zur DRG-Abrechnung und deren Entwicklung. Sie gibt auch regelmäßig Stellungnahmen und Erläuterungen zu Änderungen im DRG-System heraus.
Website: https://www.dkgev.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Die KBV stellt spezifische Informationen für Ärzte zur Abrechnung bereit, die auch für die Einordnung der DRG-Nutzung relevant sein können.
Website: https://www.kbv.de